Ablaufänderungen wegen Corona

Minimierung von Ansteckungsrisiken

Keine Behandlung und kein Betreten der Praxis bei:  
  • Infektionszeichen
  • Kontakt mit Verdachtsfällen
Frühzeitig Absagen wenn nötig.
Behandlung auf eigenes Risiko vor allem für Risikopatienten.

  • Es werden im Höchstfall 3 Therapeuten in der Praxis behandeln.
  • Pro Therapeut 2 Behandlungsräume die im Wechsel zum Behandeln genutzt werden.
  • Pro Patient wird mit der normalen Behandlungszeit plus 10 Minuten Desinfektion und Lüften geplant.
  • Wir werden die Behandlungen versetzt beginnen (soweit möglich) um den Kontakt der Patienten zu minimieren.
  • Die Patienten werden gebeten keine Angehörigen oder Freunde mit zu bringen außer ein Patient braucht die Begleitung.
Die bayerische Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 enthält nicht die Schließung der Physiotherapiepraxen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes.
Ein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung ist ein Termin bei der Physiotherapie, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
Die Entscheidung „medizinisch dringend erforderlich“ kann nur vom Patienten selbst beurteilt werden, da im Vorfeld der aktuelle Zustand des Patienten dem Physiotherapeuten/in nicht bekannt ist.
Hat der Arzt aktuell eine Verordnung ausgestellt, hat er sicher abgewägt, dass eine Behandlung dringend erforderlich ist.